Turnierordnung (vor 2018)

1. Allgemeines

1.1 Turnierordnung

Für alle vom Verein veranstalteten Turniere gilt die Turnierordnung des Schachverbandes Württemberg.

1.2 Änderung

Eine Änderung der VTO kann nur durch die Hauptversammlung vorgenommen werden.

2. Turnierbestimmungen

Über Anzahl und Spielmodus der jährlichen Turniere wird auf der Hauptversammlung ein Beschluss gefasst. Turnierleitung bzw. Vorstand sind berechtigt, jederzeit Anpassungen vorzunehmen, die einen möglichst ausgeglichenen und reibungsfreien Spielablauf gewährleisten.

Sofern kein abweichender Beschluss auf der Hauptversammlung getroffen wird, ist die folgende Turnierliste als Richtlinie anzuwenden.

Bei Punktgleichheit entscheidet bei Turnieren nach Schweizer System die Buchholzwertung, gefolgt vom Direktvergleich, bei Rundenturnieren die Sonneborn-Berger Wertung, ebenfalls gefolgt vom Direktvergleich.

Eine Teilnahme von Spielern, die nicht dem Verein angehören, ist auf Antrag beim Turnierleiter sowie durch Einladung eines Vereinsmitglieds möglich.

2.1 Vereinsmeisterschaft (VM)

Die Vereinsmeisterschaft wird in jeder Saison nach Schweizer System in 7 Runden gespielt. Für jede Runde sind mindestens 3 Vereinsabende vorzusehen.

Die Bedenkzeit beträgt 2 Stunden für 40 Züge und weitere 30 Minuten für den Rest der Partie.

Der Vereinsmeister erhält einen Wanderpokal, der in den Besitz des Spielers übergeht, wenn er insgesamt 3 mal gewonnen hat.

2.2 Schnellturnier

Das Schnellturnier wird an 3 Abenden zu je 3 Runden gespielt.

Jeder Spieler hat pro Partie 30 Minuten Bedenkzeit.

Das Turnier wird nach dem Schweizer System ausgetragen.

Der Sieger erhält einen Wanderpokal, der in den Besitz des Spielers übergeht, der insgesamt drei mal das Schnellturnier gewinnt.

2.3 Pokalturnier

Das Pokalturnier wird an einem Spielabend im Schweizer System über 7 Runden ausgetragen.

Jeder Spieler hat pro Partie 15 Minuten Bedenkzeit.

Der Sieger erhält einen Wanderpokal. Gewinnt ein Spieler insgesamt drei mal, so geht er in den Besitz dieses Spielers über.

2.4 Blitzturnier

Der Spielmodus richtet sich nach der Teilnehmerzahl; es sind sowohl Schweizer System als auch ein Rundenturnier, ggf. in mehreren Gruppen und einem Finale, möglich.

Jeder Spieler hat pro Partie 5 Minuten Bedenkzeit.

Der Sieger erhält einen Wanderpokal. Gewinnt ein Spieler insgesamt drei mal, so geht er in den Besitz dieses Spielers über.

2.5 Handicapturnier

Das Handicapturnier entspricht dem Blitzturnier, jedoch wird in Abhängigkeit der DWZ dem stärkeren Spieler weniger, dem schwächeren Spieler mehr Zeitz zugestanden. Vor dem Turnier wird die Handicaptabelle bekannt gegeben.

2.5 Schiedsgericht

Der Turnierleiter nimmt die Funktion des Schiedsrichters wahr.

Er achtet auf Einhaltung der Schachregeln sowie einen fairen und freundschaftlichen Spielverlauf. Sein oberstes Ziel ist es, Streitfälle durch Herbeiführung eines Konsens zu lösen und dafür zu sorgen, dass sämtliche Begegnungen am Brett entschieden werden.

Im Vereinsheim liegt eine nummerierte Liste von Mitgliedern aus, die über eine gute Kenntnis der Schachregeln verfügen und bereit sind, den Turnierleiter bei Verhinderung oder Befangenheit zu vertreten. Im Bedarfsfall übernimmt das Mitglied, das in dieser Liste am weitesten oben steht und verfügbar ist, die Aufgaben des Turnierleiters oder Schiedsrichters.

Sofern eine der Streitparteien oder der Schiedsrichter es verlangen, ist die Bildung eines Schiedsgerichtes möglich. Hierfür werden zwei weitere Mitglieder, die sich auf der Liste befinden, hinzugezogen. Das Schiedsgericht entscheidet mit einfacher Mehrheit und endgültig.

3. Verbandsturniere

3.1 Mannschaftskämpfe

Der Vorstand bestimmt die Anzahl der zu meldenden Mannschaften und schlägt die Mannschaftsführer vor.

3.2 Aufstellung

Der Vorstandvorsitzende stellt mit dem Stellvertreter, dem Turnierleiter und den jeweiligen Mannschaftsführern die Mannschaften auf. In Zweifelsfällen wird mehrheitlich entschieden. Kommt keine Mehrheit zu Stande, entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.

3.3 Weitere Turniere

Jedem Vereinsmitglied ist es freigestellt, an Turnieren auf Verbandsebene oder darüber hinaus teilzunehmen. Startgebühren für Mannschaftswettkämpfe (z.B. Viererpokal, Blitzturniere) können auf Antrag vom Verein erstattet werden.

 

Diese Fassung der VTO wurde durch den Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung am 09.09.1993 genehmigt.
 Änderungen wurden auf den Hauptversammlungen am 10.10.1996, 19.10.2000 und 18.07.2013 beschlossen. Vorherige Fassung vom 19.10.2000.