Turnierordnung (vor 2013)

Vereins- und Verbandsturnierordnung des SK „e4“ Gerlingen e.V.

1. Allgemeines

1.1 Turnierordnung

Für alle vom Verein veranstalteten Turniere gilt die Turnierordnung des Schachverbandes Württemberg.

1.2 Änderung

Eine Änderung der VTO kann nur durch die Hauptversammlung vorgenommen werden.

2. Turnierbestimmungen

2.1 Vereinsmeisterschaft (VM)

Die Vereinsmeisterschaft wird jede Saison in Form von Rundenturnieren in zwei bis drei Gruppen gespielt. Die Anzahl und Größe der Gruppen richtet sich nach der Anzahl der am Vereinsturnier teilnehmenden Spieler.

Gruppe 1:

Die maximale Teilnahmezahl der Gruppe 1 beträgt 16 Spieler. Qualifiziert sind die zwölf Bestplatzierten des Vereinsturniers der vorherigen Saison, sowie die zwei Bestplatzierten der Gruppe 2 (Aufsteiger). Zwei Plätze werden für neue Mitglieder oder für Mitglieder, die nicht am Turnier teilgenommen haben und wieder teilnehmen wollen, freigehalten. Über das Anrecht auf diese zwei „Freiplätze“ zwischen neuen Mitgliedern und Wiedereinsteigern entscheidet der Vorstand.

Gruppen 2 und 3:

Die maximale Teilnahmezahl der Gruppe 2 beträgt 20 Spieler. Wird diese Zahl überschritten, so werden aus den Teilnehmern zwei Gruppen gebildet. Die Aufteilung der beiden Gruppen (Teilnehmerzahl) bestimmt der Vorstand. Über Teilnahmeberechtigung in der Gruppe 2 entscheidet die Platzierung der vorherigen Saison (Absteiger aus Gruppe 1 und Reihenfolge der Gruppe 2). Hierbei werden in Gruppe 2 ebenfalls zwei „Freiplätze“ für eventuelle neue Mitglieder oder Wiedereinsteiger freigehalten. Über das Anrecht auf diese zwei „Freiplätze“ zwischen neuen Mitgliedern und Wiedereinsteigern entscheidet der Vorstand. Gibt es mehrere Spielzeiten hintereinander drei Gruppen, so steigen die beiden Bestplatzierten der vorherigen Saison der Gruppe 3 auf.

Der Sieger der Gruppe 1 wird Vereinsmeister.

Sind am Ende des Turniers mehrere Spieler punktgleich platziert, so entscheidet die Sonneborn-Berger-Wertung über die Reihenfolge.

Die Bedenkzeit beträgt 2 Stunden für 40 Züge und weitere 30 Minuten für den Rest der Partie.

Jeder Gruppensieger erhält einen Wanderpokal, der in den Besitz des Spielers übergeht, der insgesamt 3 mal die jeweilige Gruppe gewonnen hat.

2.2 Schnellturnier

Das Schnellturnier wird an 3 Abenden zu je 3 Runden gespielt.

Jeder Spieler hat pro Partie 30 Minuten Bedenkzeit.

Das Turnier wird nach dem Schweizer System ausgetragen.

Haben mehrere Teilnehmer die gleiche Punktzahl erreicht, so entscheidet die Buchholzwertung über die genaue Platzierung. Der Sieger erhält einen Wanderpokal, der in den Besitz des Spielers übergeht, der insgesamt drei mal das Schnellturnier gewinnt.

2.3 Pokalturnier

Das Pokalturnier wird an einem Spielabend im Schweizer System über 7 Runden ausgetragen.

Jeder Spieler hat pro Partie 15 Minuten Bedenkzeit.

Der Sieger erhält einen Wanderpokal. Gewinnt ein Spieler insgesamt drei mal, so geht er in den Besitz dieses Spielers über.

2.4 Blitzturnier

Das Blitzturnier wird an einem Spielabend in einer Vor-und Hauptrunde ausgetragen. Je nach Teilnehmerzahl werden in der Vorrunde mehrere Gruppen gebildet. Die bestplatzierten Teilnehmer spielen in der Hauptrunde den Sieger aus.

Jeder Spieler hat pro Partie 5 Minuten Bedenkzeit.

Der Sieger erhält einen Wanderpokal. Gewinnt ein Spieler insgesamt drei mal, so geht er in den Besitz dieses Spielers über.

2.5 Schiedsgericht

Der Turnierleiter bestimmt zu Beginn von vereinsinternen Turnieren zwei anwesende Spieler des Vereins als Schiedsrichter. Diese bilden mit dem Turnierleiter zusammen das Schiedsgericht. Das Schiedsgericht entscheidet bei Protesten und Reklamationen mit einfacher Mehrheit.

3. Verbandsturniere

3.1 Mannschaftskämpfe

Der Vorstand bestimmt die Anzahl der zu meldenden Mannschaften und schlägt die Mannschaftsführer vor.

3.2 Aufstellung

Der Vorstandvorsitzende stellt mit dem Stellvertreter, dem Turnierleiter und den jeweiligen Mannschaftsführern die Mannschaften auf. In Zweifelsfällen wird mehrheitlich entschieden. Kommt keine Mehrheit zu Stande (2:2), entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.

3.3 Weitere Turniere

Jedem Vereinsmitglied ist es freigestellt, an Turnieren auf Verbandsebene oder darüber hinaus teilzunehmen. Startgebühren für Mannschaftswettkämpfe (z.B. Viererpokal, Blitzturniere) können auf Antrag vom Verein erstattet werden.

Diese Fassung der VTO wurde durch den Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung am 09.09.1993 genehmigt.
Änderungen wurden auf den Hauptversammlungen am 10.10.1996 und am 19.10.2000 beschlossen.

Neue Turnierordnung nach Hauptversammlung vom 18.07.2013